Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christopher Hellwig, handelnd unter projekt38 (nachfolgend „projekt38“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Kreativ-, Strategie-, Design-, Entwicklungs-, Marketing- und Beratungsleistungen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn projekt38 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Vertrag, Angebot oder in der Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, sofern sie wirksam einbezogen wurden.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von projekt38 sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung eines Projektvertrags oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag, Briefing und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen gilt die später getroffene beziehungsweise speziellere Vereinbarung.
2.3 Angaben in Kostenschätzungen beruhen auf dem bei Erstellung bekannten Projektumfang. Erkennt projekt38, dass eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist, wird der Kunde hierüber informiert.
2.4 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt projekt38 alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.
3.2 Der Kunde prüft Zwischenstände, Korrekturen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen. Freigaben in Textform sind verbindlich, soweit der freigegebene Stand nicht von der Freigabe abweicht.
3.3 Der Kunde sichert zu, zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Wird projekt38 wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen, stellt der Kunde projekt38 im Umfang seines Verantwortungsbereichs von berechtigten Ansprüchen Dritter frei und ersetzt die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. projekt38 wird den Kunden unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.
4. Leistungserbringung, Termine und Dritte
4.1 projekt38 erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und ist in der Gestaltung der Arbeitsabläufe grundsätzlich frei. projekt38 darf geeignete Mitarbeitende, freie Fachkräfte und Unterauftragnehmer einsetzen.
4.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt, Änderungswünsche stellt oder ein nicht von projekt38 zu vertretendes Ereignis die Leistung behindert.
4.3 Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden sinnvoll nutzbar sind und ihre Entgegennahme nicht unzumutbar ist.
4.4 Notwendige Reise-, Lizenz-, Produktions-, Versand- und sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, soweit sie im Angebot enthalten, vom Kunden freigegeben oder zur vertragsgemäßen Leistung objektiv erforderlich waren. Soweit möglich, stimmt projekt38 zusätzliche Fremdkosten vorab mit dem Kunden ab.
4.5 Rohdaten, offene Produktionsdateien, Quellmaterial, Skizzen, verworfene Entwürfe, interne Arbeitsunterlagen und projektspezifische Werkzeuge sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Änderungen, Unterbrechung und Beendigung von Projekten
5.1 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden in Textform abgestimmt. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem üblichen Stunden- oder Tagessatz von projekt38 vergütet. Termine verschieben sich angemessen.
5.2 Beendet oder reduziert der Kunde ein beauftragtes Projekt ohne von projekt38 zu vertretenden wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich eingegangene Fremdkosten und sonstige nachweisbare Aufwendungen zu vergüten.
5.3 Bei einer Kündigung vor Leistungsbeginn kann projekt38 pauschal 10 Prozent der vereinbarten Nettovergütung als Ausgleich verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; projekt38 bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
5.4 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von projekt38, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krieg, Pandemien sowie erhebliche Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen.
6. Abnahme
6.1 Soweit die vereinbarte Leistung der Abnahme zugänglich ist, wird der Kunde sie nach Bereitstellung unverzüglich prüfen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 projekt38 kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
6.3 Abgrenzbare und eigenständig nutzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden. Die produktive Nutzung einer Leistung kann als Abnahme gelten, sofern der Kunde dabei keinen wesentlichen Mangel in Textform rügt.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. projekt38 darf angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen, wenn dies im Angebot oder Vertrag vorgesehen ist.
7.2 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
7.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
8. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Sämtliche von projekt38 geschaffenen Werke und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung im Eigentum von projekt38. Urheberpersönlichkeitsrechte und sonstige nicht übertragbare Rechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern.
8.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des erkennbaren Vertragszwecks erforderlich ist. Ausschließliche Rechte, Bearbeitungsrechte, die Übertragung an Dritte sowie die Herausgabe offener Dateien oder Quellmaterialien bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
8.3 Für Schriften, Stockmaterial, Software, Open-Source-Komponenten und sonstige Inhalte Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen. projekt38 informiert den Kunden über wesentliche Einschränkungen, soweit sie für die vereinbarte Nutzung relevant sind.
8.4 projekt38 darf öffentlich zugänglich gemachte Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kunden als Referenz in eigenen Medien, Präsentationen, Wettbewerben und sozialen Netzwerken zeigen. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
9. Mängelrechte und Haftung
9.1 Der Kunde wird erkennbare Mängel nachvollziehbar beschreiben und projekt38 eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen. Geschmackliche Abweichungen, die nicht gegen eine vereinbarte Beschaffenheit verstoßen, stellen keinen Mangel dar.
9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme beziehungsweise Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3 projekt38 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
9.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.5 projekt38 erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit eine gesonderte rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart ist, trägt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte und Maßnahmen. projekt38 weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und projektbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10.2 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Soweit projekt38 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von projekt38. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von projekt38.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
11.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.